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Spielbedingungen

Ein Abonnementvertrag wird telefonisch, per Mail, Fax oder Brief vereinbart.

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Der Abonnementvertrag für die Wintersaison verlängert sich automatisch für die nächst folgende Wintersaison, sofern er nicht bis 31. Dezember der laufenden Wintersaison per Mail gekündigt wird. Die automatische Verlängerung des Abonnementvertrags bezieht sich nur auf die entsprechende Hallenstunde (Tag und Uhrzeit), wobei sich die Uhrzeit um +/- 30 Minuten verschieben kann (dies gilt insbesondere für Abos mit 90 Minuten Dauer), nicht aber auf den Platz und nicht auf den Preis (bei Preiserhöhungen größer 5% kann der Abonnent noch bis 15 Tage nach Erhalt der Rechnung für die Folgesaison kündigen).

 

Einzelstunden können grundsätzlich nur über das Online-Buchungssystem eBuSy im Internet gebucht werden: www.tennishalle-neckartenzlingen.ebusy.de. Preise und Informationen zum Online-Buchungssystem siehe Aushänge bzw. Homepage unter dem Menüpunkt „Hallenbuchung“.

 

Das Spielen ist nur erlaubt, wenn die entsprechende Spielstunde im Online-Buchungssystem  eingetragen ist und die Spielgebühr bezahlt ist bzw. ein Lastschrifteinzug möglich ist (nur bei Einzelstunden), der Lastschrifteinzug kann auch mehrere Monate später erfolgen. Nach Ablauf der Spielzeit muss das Spielfeld unaufgefordert verlassen werden.

 

Das Spielen in der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr, jede Haftung ist ausgeschlossen

 

Die Spielfelder dürfen nur in Hallentennisschuhen mit glatter Sohle betreten werden. Das Entfernen von farbigen (schwarzen) Streifen auf dem Hallenboden wird den Spielern, die derartige unzulässige Schuhe tragen, in Rechnung gestellt.

 

Das Mitnehmen von Getränken (Ausnahme Mineralwasser) in die Tennishalle ist verboten. Das Rauchen ist nur im Raucherzimmer erlaubt. Die Tennishalle nebst allen ihren Einrichtungen muss schonungsvoll behandelt werden. Gegen die Hallenwände und gegen die Decke darf nicht absichtlich gespielt werden. Bei mutwilliger Beschädigung muss der Verursacher für die Schäden aufkommen. Schäden sind sofort an der Theke, per Mail oder telefonisch zu melden. Den Weisungsbefugten der Tennishalle ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Liegengebliebene Gegenstände werden eine Woche aufbewahrt und danach weggeworfen. Ein Anspruch für das Wiederauffinden liegengebliebener oder abhandengekommener Gegenstände besteht grundsätzlich nicht.

 

Das Parken muss in den eingezeichneten Parkplätzen vor der Halle erfolgen.

 

Wenn durch höhere Gewalt Spielstunden nicht genutzt werden können, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter Spielgebühren. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Stunde besteht grundsätzlich nicht.

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